Schließanlagen Leipzig
Schließanlagen Leipzig - Heiterblick
Wir verbauen Schließanlagen Leipzig - Heiterblick. Wir arbeiten mit namenhaften Firmen zusammen wie zum Beispiel: EVVA, 3KS, ABUS, Pfaffenhain, Winkhaus, BKS, Janus, Iseo, Gera, Kreuzbart, Basi, Wilka, Gege, Dom, ZI Ikon, CES, und stellen Schließanlagen her. Wünschen Sie eine individuelle Schließanlage dann reden Sie mit uns oder schreiben Sie uns einfach wir beraten Sie gern.
Schließanlagen werden verbaut, wenn mehr als eine Tür geschlossen werden soll. So haben Sie die Möglichkeit, hierarchische Zutrittsberechtigungen zu realisieren.
Schließanlagen geben firmeninterne Organisationsstrukturen vor, oder richten sich nach Gebäudeart und deren Nutzung. Eine Planung der Schließanlage sollte in Zusammenarbeit von Bauherr und Planungsbüro erfolgen. So kann eine optimale Struktur gefunden werden, die auch nach Jahren die Nutzung ermöglicht. Die Anforderungen an eine Schließanlage bestimmt welcher Schließanlagentyp bei Ihnen zum Einsatz kommt
Eine HS-Anlage (Hauptschlüssel-Anlage)
Eine Schlüssel für alles
Ein Haustürschlüssel, der sowohl das Gartentor, die Garage, die Kellertür, die Wohnungstür sowie den Briefkasten aufschließt. Ist optimal für Einfamilienhäuser oder Firmen wo jeder Mitarbeiter überall Zugang haben kann. Hier ein Beispiel anhand eines Bildes:
Eine Z Anlage (Zentralschlüssel-Anlage)
Gemeinsame Zugänge und Zutritt zu eigenen Wohnräumen
Ein Mehrfamilienhaus jeder Mieter hat einen Schlüssel, der nur zu seiner Wohnung, Briefkasten und Mieterkeller passt. Aber der Zentrale Zugang zur Haustür und zum Keller sind für alle Mieter mit Ihrem Wohnungsschlüssel möglich.
Eine ZHS-Anlage (Zentralhauptschlüssel-Anlage)
Eine ZHS-Anlage schließt wie mehreren Z-Anlagen. Die Schlüssel der Mieter deren Wohnungstür und den zentralen Zugang wie Haustür und Keller. Zusätzlich dazu gibt es einen übergeordneten technischen Hauptschlüssel. So kann ein Verwalter/Hausmeister z.B. alle Türen der Hauseingänge in einer Siedlung öffnen, aber auch Türen wie den Heizungskeller, zu dem die Mieter keinen Zugang haben sollen.